Begrenzung und Leistung unterscheiden

Eine veränderte Geschwindigkeitsbegrenzung ist keine zusätzliche Motorleistung. Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit hängt weiterhin von Leistung, Übersetzung, Fahrwiderständen und weiteren Fahrzeugbedingungen ab. Auch andere Steuergeräte können an der Begrenzungslogik beteiligt sein. Deshalb ist eine allgemeine Zusage allein anhand der Marke oder einer bisherigen Höchstgeschwindigkeit nicht ausreichend.

Anfrage mit vollständigen Fahrzeugdaten

Für die Prüfung sind Motorisierung, Getriebe, Steuergeräteidentifikation und Softwarestand erforderlich. Gib an, ob Motor- oder Getriebesoftware bereits verändert wurden und welches Lesegerät verwendet wird. Beschreibe den vorgesehenen Einsatz und das gewünschte Ergebnis konkret. Erst danach lässt sich der technisch mögliche und sinnvoll abgrenzbare Umfang einer Bearbeitung beurteilen.

Einsatz und Fahrzeugauslegung klären

Eine Softwaredatei bestätigt nicht die Eignung von Reifen, Bremsen, Fahrwerk oder Antrieb für andere Belastungen. Diese Voraussetzungen müssen fachlich geprüft werden. Auch die Zulässigkeit der Änderung und des vorgesehenen Einsatzes ist vorab zu klären. Für die Bewertung einer Vmax-Anfrage zählen damit sowohl die Software als auch das vollständige Fahrzeugkonzept.

Häufige Fragen

Wird mein Fahrzeug dadurch automatisch schneller?

Nicht zwingend. Wenn andere technische Faktoren die Geschwindigkeit begrenzen, verändert eine softwareseitige Anpassung diese Voraussetzungen nicht. Eine Prognose benötigt fahrzeugspezifische Daten.

Kann Vmax zusammen mit Stage 1 oder Stage 2 angefragt werden?

Ja, der gewünschte Gesamtumfang kann in der Anfrage beschrieben werden. Die einzelnen Funktionen sind trotzdem separat auf Kompatibilität und Einsatzvoraussetzungen zu prüfen.